Skip to main content

AGB

 


Stand: März 2024


§1 Anfahrt
Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Location und einen
kostenlosen DJ -Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl.
anfallende Zufahrt - Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder
öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen) Der Veranstalter haftet alleine für nicht
eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.


§2 Anreisespesen / Nächtigungsspesen
a) Die An - und Abfahrt werden, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen,
zusätzlich zur Gage mit 1,10 € pro gefahrene Kilometer verrechnet. Der
Abreisepunkt des DJ´s ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer
entspricht auf Google Maps immer der schnellsten Route!
b) Befindet sich der Veranstaltungsort über 150 km vom Wohnort (einfache
Strecke) des DJ´s entfernt, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen, stellt der Veranstalter dem Künstler ein Ein - bzw.
Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem
Zimmer, kostenlos zur Verfügung.


§3 Besonderheiten am Veranstaltungsort
a) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die
Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose
Helfer, die beim Be - und Entladen des DJ Fahrzeuges zur Verfügung stehen.
b) Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ
Arbeitsplatz befindet, optimalerweise in dem Raum, in dem auch gespeist wird.
Der DJ übernimmt keine Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche mit DJ in
einem gesonderten Raum befindet.
c) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und
staubfrei zu sein.
d) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko.
Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich
vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJ´s muss in diesem Fall
einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das
Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein.
Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen
wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.


§4 Technische Anforderungen
a) Stromversorgung: Für die Technik des DJ´s wird eine Stromversorgung (220
V Steckdose) benötigt.
Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine
eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der DJ Anlage an eine
Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen
nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ
zum Schutz seiner DJ Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen.
b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik
gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch
Bedienfehler, die Haftung alleine liegt beim Veranstalter.
c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik /
Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.
d) Der Platzbedarf des Equipments liegt zwischen 5 und 10 m². Der
Veranstalter stellt nach vorheriger Absprache einen Tisch 1,50m - 2m Breite,
ca. 0,80 m Tiefe, 2 Stühle oder alternativ 1 Bierbank + 1 Biertisch mit einer
ausreichend großen Tischdecke bereit.


§5 Licht- und Tonanlage
Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges
Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Musik- und
Lichtanlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den auf
unserer Webseite dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch
den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.


§6 Schäden an der Technik
Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten
entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der
Veranstalter keine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder
Dritte herbeigeführt werden, hat der Veranstalter eine
Veranstaltungsversicherung abzuschließen.


§7 Haftung
Sobald die Technik des DJ´s am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der
Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum
Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden
verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B.
durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die
Säuberung wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.


§8 Catering
Der DJ und seine Begleitperson (Aufbauhilfe) erhält während der Veranstaltung
ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter
kostenlos zur Verfügung gestellt.


§9 Anmeldung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen
(GEMA) einzuholen und gegebenfalls eine Veranstaltungsversicherung
abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder
unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der
Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der
DJ dafür von dritter Seite belangt werden.


§10 Angebot
Die erstellten Angebote verlieren nach 2 Monaten ihre Gültigkeit und müssen
nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.


§11 Unverbindliche Reservierung
Eine unverbindliche Reservierung des DJ´s ist nicht möglich!
Mündliche oder schriftliche Mail Zusagen ohne eine Buchungsbestätigung
seitens des DJ´s führen nicht automatisch zu einer verbindlichen
Terminreservierung.


§12 Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit dem DJ kommt zustande, wenn Sie uns diesen schriftlich ( per
Mail, Fax, SMS ) zusagen, aber erst dann endgültig, wenn Sie von uns eine
Auftragsbestätigung per Email erhalten. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien
diese AGB´s. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der
vertragsschließenden Vertragspartner.


§13 Musikauswahl
Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine
Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Über unsere
Musikwunschkarten dürfen sich der Veranstalter und seine Gäste Musik beim
DJ wünschen. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. Der DJ ist
nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den
Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste legt der DJ nicht live auf.
Er spielt wie in dem Musikwunschfragebogen angegeben leise
Hintergrundmusik ab.


§14 Auftrittsdauer / Mehrstunden
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Auftrag vereinbart etwa eine Stunde vor Auftrittsbeginn durch den DJ. Die Auftrittsdauer beginnt mit dem laufen der
Musik und endet wie in der "verbindlichen Buchung" vereinbart. In der
Auftrittsdauer ist die Auf - und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich
hierbei um die reine Auftrittsdauer. Die Auf - und Abbauzeit wird dem
Veranstalter nicht berechnet. Jede weitere vorgezogene Stunde, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen, die vom Veranstalter hinzuaddiert wird, wird vom DJ mit 170,50 € zusätzlich verrechnet.
Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch
während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene 
Auftrittsstunde wird ebenfalls mit zusätzlichen 170,50 € verrechnet, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen. Ein
Anspruch auf Fortsetzung einer Live – DJ -Tätigkeit besteht nicht, wenn die
Gäste über eine Stunde nicht mehr auf der Tanzfläche waren. Das generelle
Veranstaltungsende ist 6 Uhr. Nebenabreden können jedoch vor der
Veranstaltung schriftlich per Mail oder Nachricht auf das Handy vereinbart
werden.


§15 Zahlungskonditionen
Die Gage ist im Anschluß der Buchung, jedoch innerhalb von 7 bis 14 Tage
nach Erhalt der Auftragsbestätigung an das angegebene Konto an den Dj zu
überweisen. Je angefangene Auftrittsstunde bzw. alle weiteren Auftrittsstunden
sind sofort zahlbar in BAR am Veranstaltungstag während oder nach der
Veranstaltung nach Rechnungslegung durch den DJ. Die Gage ist laut Angebot,
ausgenommen bei Firmen und Vereinen, immer inkl. der gesetzlichen UST.
Sollte eine Zahlung am Auftrittstag nicht erfolgen, werden bei Zahlungsverzug
pro Mahnung 12 % Verzugszinsen in
Rechnung gestellt.


§16 Stornierungen seitens des Veranstalters
bis 4 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme
bis 1 Woche vor dem Event 80% der Auftragssumme
bei weniger als 7 Tagen vor dem Event 100% der Auftragssumme


§17 Stornierungen seitens des Künstlers
Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner
Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich DJ Stefan Loll, einen
gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die
Veranstaltung zu organisieren. Ein kurzfristiger DJ Wechsel ist nach Absprache
möglich, wird aber individuell vorher mit Ihnen abgesprochen!


§18 Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur
Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen
kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen
Termin oder Zeitraum vorsieht.


§19 Sonstige Bestimmungen
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei
Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes
obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ. Als Gerichtsstand
gilt Neuss sowie geltendes deutsches Recht. Der DJ überträgt dem
Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern,
Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu
veröffentlichen. Das auslegen von Flyern / Plakaten ist dem DJ gestattet. Der
Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA
(www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender
Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. Eventuell anfallende
Kautionen (wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) legt
ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist
nicht möglich.

§20: Ausfall oder Krankheit des DJs

Im Falle einer unvorhergesehenen Krankheit oder eines unvermeidbaren Ausfalls des gebuchten DJs für eine Hochzeitsveranstaltung, verpflichtet sich der DJ, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um für einen entsprechenden Ersatz zu sorgen, so dass die Veranstaltung wie geplant stattfinden kann. Diese Maßnahme beinhaltet die Bereitstellung eines qualifizierten Ersatz-DJs, der die musikalischen Anforderungen und den Stil der Veranstaltung erfüllt. Der Kunde wird über jegliche Änderungen oder den Einsatz eines Ersatz-DJs umgehend informiert. In einem solchen Fall hat der Kunde kein Recht auf eine Rückerstattung oder Schadensersatzforderung gegenüber dem DJ.


DJ Stefan loll